Artikel 50 verständlich eingeordnet
Muss ich AI-Inhalte kennzeichnen?
Für die meisten kleinen Betriebe ändert sich am 2. August 2026 weniger, als Schlagzeilen vermuten lassen. Die technische Markierung ist Aufgabe der Anbieter von AI-Werkzeugen. Du selbst musst Deepfakes und AI-Texte über Themen von öffentlichem Interesse offenlegen. Ein AI-Produktbild und ein geprüfter AI-Text über dein eigenes Angebot fallen normalerweise nicht darunter.
Was ändert sich am 2. August 2026?
An diesem Tag gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung unmittelbar. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Der Artikel verteilt verschiedene Aufgaben auf Anbieter und Betreiber. Anbieter sind in diesem Zusammenhang die Hersteller der AI-Werkzeuge. Betreiber sind diejenigen, die solche Werkzeuge beruflich einsetzen. Für deinen Betrieb ist diese Trennung entscheidend, weil ein großer Teil der neuen Pflichten beim Anbieter liegt.
Chatbots und Sprachassistenten müssen offenlegen, dass eine Person mit einer Maschine spricht. AI-erzeugte Bilder, Videos, Audios und Texte müssen außerdem maschinenlesbar markiert werden. Als mögliche Formen gelten Wasserzeichen oder Metadaten. Beide Aufgaben richten sich an die Anbieter der Werkzeuge.
Für dich als Nutzerin entsteht nicht allein deshalb eine eigene Offenlegungspflicht, weil du einen Text oder ein Bild mit AI erstellt hast. Deine Pflichten betreffen nach Artikel 50 Absatz 4 bestimmte Deepfakes und bestimmte AI-Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Wen trifft die Pflicht, den Anbieter oder dich?
Die technische Markierung trifft den Anbieter des AI-Werkzeugs. Du als Betreiberin musst nur die Inhalte offenlegen, die unter die beiden Fälle aus Absatz 4 fallen.
| Inhalt | Verantwortlich | Was verlangt wird |
|---|---|---|
| Chatbot oder Sprachassistent | Anbieter | Die Maschine muss sich gegenüber der Person als solche zu erkennen geben. |
| AI-erzeugtes Bild, Video, Audio oder Text | Anbieter | Der Inhalt muss maschinenlesbar markiert werden. |
| Deepfake | Betreiberin | Der täuschend echte Inhalt muss offengelegt werden. |
| AI-Text über öffentliches Interesse | Betreiberin | Der AI-Einsatz muss offengelegt werden, sofern keine redaktionelle Kontrolle greift. |
Ein Deepfake ist ein Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen oder Ereignissen ähnelt und täuschend echt wirkt. Entscheidend ist deshalb nicht bloß der Einsatz von AI. Entscheidend ist, ob die Darstellung einen Wirklichkeitsbezug vortäuscht.
Bei Texten kommt es auf das Thema und auf die menschliche Kontrolle an. Die Pflicht betrifft AI-erzeugte Texte zu Politik, Gesellschaft oder Kultur. Sie entfällt, wenn ein Mensch den Inhalt nachweislich prüft und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.
Welche vier Fälle begegnen kleinen Betrieben im Alltag?
Ein übliches AI-Produktbild oder ein geprüfter Angebotstext ist normalerweise nicht offenzulegen. Ein täuschend echter AI-Avatar einer realen Person dagegen schon.
| Fall | Offenlegen? | Einordnung für die Praxis |
|---|---|---|
| AI-Bild ohne reale Person | Nein | Ein erzeugtes Produktfoto oder eine Hintergrundgrafik ähnelt keiner wirklichen Person und ist deshalb kein Deepfake. |
| AI-Avatar einer realen Person | Ja | Bildet der Avatar dich oder eine Mitarbeiterin täuschend echt nach, ist das der klassische Deepfake-Fall. |
| AI-Text über dein Angebot | Normalerweise nein | Das eigene Angebot ist keine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Liest du den Text und verantwortest ihn, greift zusätzlich die redaktionelle Kontrolle. |
| AI-Text über Politik oder Gesellschaft | Ja, ohne redaktionelle Prüfung | Solche Themen können öffentliches Interesse betreffen. Ohne menschliche Prüfung muss der AI-Einsatz offengelegt werden. |
Wichtig für die Einordnung. Diese Beispiele übersetzen die rechtlichen Vorgaben in typische Situationen. Ob ein konkreter Inhalt täuschend echt ist oder eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betrifft, hängt vom Einzelfall ab.
Wenn du AI regelmäßig für dein Marketing nutzt, hilft eine klare interne Grenze zwischen realer Person und fiktiver Darstellung. Wie AI-Content zugleich wiedererkennbar und passend zu deinem Betrieb bleibt, zeigt die Seite über markenechten AI-Content.
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Avatago kostenlos startenWie muss die Kennzeichnung aussehen, wenn sie nötig ist?
Die Kennzeichnung muss klar, eindeutig und erkennbar sein. Sie muss spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung erscheinen und barrierefrei zugänglich sein.
Eine bestimmte technische Form schreibt die Regel für deine Offenlegung nicht vor. Wichtig ist, dass die Information nicht im Fließtext versteckt wird. Wer den Inhalt sieht, hört oder mit ihm interagiert, soll die Kennzeichnung rechtzeitig wahrnehmen können.
Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken darf die Kennzeichnung so erfolgen, dass sie die Darstellung nicht beeinträchtigt. Auch eine erkennbare Fantasiedarstellung oder ein Comic ist anders einzuordnen als ein täuschend echtes Abbild einer wirklichen Person.
Wird AI nur unterstützend eingesetzt und verändert den Inhalt nicht wesentlich, greift die Ausnahme für geringfügige Bearbeitung. Maßgeblich bleibt, was du tatsächlich veröffentlichst und wie stark die AI das Ergebnis geprägt hat.
Praktische Leitfrage. Könnte eine Person die Darstellung für eine wirkliche Person, einen wirklichen Gegenstand oder ein wirkliches Ereignis halten? Wenn das bei einem AI-erzeugten Bild, Ton oder Video zutrifft, solltest du den möglichen Deepfake-Fall besonders sorgfältig prüfen.
Warum gelten Plattformregeln unabhängig davon?
Meta, TikTok und LinkedIn haben eigene Kennzeichnungsregeln für AI-Inhalte. Sie gelten unabhängig von der EU-KI-Verordnung und können strenger sein.
Das bedeutet, dass ein Inhalt nach der hier beschriebenen rechtlichen Einordnung keine Offenlegung durch dich verlangen kann, während die Plattform trotzdem eine Kennzeichnung vorsieht. Gesetz und Plattformregel beantworten unterschiedliche Fragen.
Ein Verstoß gegen eine Plattformregel führt nicht zum Bußgeld aus der KI-Verordnung. Er kann aber Reichweitenverlust oder eine Sperre nach sich ziehen. Weil sich diese Vorgaben laufend ändern, solltest du die aktuellen Hinweise der Plattform direkt vor der Veröffentlichung prüfen.
Verlasse dich deshalb nicht allein auf die technische Markierung des AI-Werkzeugs. Sie erfüllt die Aufgabe des Anbieters. Ob du zusätzlich offenlegen musst oder die Plattform eine sichtbare Kennzeichnung verlangt, prüfst du getrennt.
Was kannst du bis zum 2. August tun?
Du brauchst keine pauschale Kennzeichnung für jeden AI-Inhalt. Sinnvoll ist ein kurzer Prüfablauf, der Rechtspflicht, redaktionelle Verantwortung und Plattformregel auseinanderhält.
- Prüfe den Wirklichkeitsbezug. Kläre bei Bildern, Tönen und Videos, ob eine wirkliche Person, ein wirklicher Gegenstand oder ein wirkliches Ereignis täuschend echt nachgebildet wird.
- Ordne das Thema ein. Prüfe bei AI-Texten, ob es um dein eigenes Angebot oder um Politik, Gesellschaft oder Kultur geht.
- Dokumentiere deine Prüfung. Lies AI-Texte vor dem Posten, korrigiere sie und übernimm bewusst die redaktionelle Verantwortung.
- Plane die sichtbare Offenlegung. Wenn sie nötig ist, platziere sie klar, eindeutig, erkennbar und barrierefrei bei der ersten Wahrnehmung.
- Prüfe die Plattform. Sieh dir vor dem Veröffentlichen die jeweils aktuellen Regeln des genutzten Netzwerks an.
Dieser Ablauf trennt die maschinenlesbare Markierung des Anbieters von deiner eigenen Verantwortung. Er verhindert zugleich, dass du jedes Produktbild vorsorglich als Deepfake behandelst oder einen kennzeichnungspflichtigen Avatar übersiehst.
Häufige Fragen
Was gilt für deine AI-Inhalte?
Muss ich AI-Bilder auf Social Media kennzeichnen?
Ein AI-Bild ohne Ähnlichkeit zu einer wirklichen Person ist nach der hier beschriebenen Einordnung kein Deepfake und fällt nicht unter die Offenlegungspflicht für Betreiber. Plattformregeln können trotzdem eine Kennzeichnung verlangen.
Muss ich einen AI-Avatar kennzeichnen?
Wenn der AI-Avatar eine wirkliche Person täuschend echt nachbildet, ist er als Deepfake offenzulegen. Das gilt etwa, wenn du dich selbst oder eine Mitarbeiterin nachbildest.
Wer muss AI-Inhalte technisch markieren?
Die maschinenlesbare Markierung von AI-erzeugten Bildern, Videos, Audios und Texten ist nach Artikel 50 Absatz 2 Aufgabe der Anbieter von AI-Werkzeugen. Sie kann etwa über Wasserzeichen oder Metadaten erfolgen.
Muss ich AI-Texte über mein Angebot kennzeichnen?
Normalerweise nicht, wenn der Text dein eigenes Angebot betrifft, du ihn vor der Veröffentlichung prüfst und die redaktionelle Verantwortung übernimmst. Die Offenlegungspflicht betrifft AI-Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Gelten die Regeln der Plattformen zusätzlich?
Ja. Meta, TikTok und LinkedIn haben eigene Regeln für AI-Inhalte. Diese gelten unabhängig von der EU-KI-Verordnung und können strenger sein. Prüfe deshalb vor der Veröffentlichung die jeweils aktuellen Vorgaben.
Das kannst du jetzt tun
Lege für deinen Betrieb fest, wer AI-Inhalte vor der Veröffentlichung prüft und bei welchen Fällen eine sichtbare Kennzeichnung nötig ist. Mit Avatago erstellst du AI-Content für dein Marketing und behältst die Prüfung vor dem Posten selbst in der Hand.
Mit Avatago kostenlos startenDieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.